Elternbeirat in den Klassen

Zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres wählen die Eltern in jeder Klasse einen Elternbeirat und einen Stellvertreter. Diese sind für zwei Jahre gewählt und vertreten die Belange der Eltern und der Schüler in der SEB oder in direkter Zusammenarbeit mit Klassen- oder Fachlehrer bzw. Rektor. Die Elternbeiräte berufen – in Abstimmung mit dem Klassenlehrer - auch die Elternabende ein, die in der der Regel 2-3x pro Schuljahr stattfinden.