Schulelternbeirat (SEB)

Alle Elternbeiräte (nicht die Stellvertreter) sind Mitglieder des Schulelternbeirates (SEB) und wählen aus Ihrer Mitte den Vorsitzenden des Schulelternbeirates und dessen Stellvertreter. Beide sind für jeweils 2 Jahre gewählt und vertreten die Interessen der Eltern gegenüber dem Rektor und gegebenenfalls dem Schulamt. Stellvertretende Elternbeiräte haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus, hat aber keinerlei Entscheidungsbefugnis. Bestimmte Entscheidungen der Schulkonferenz bzw. der Gesamtkonferenz bedürfen allerdings seiner Zustimmung.

Details hierzu findet man im Hessischen Schulgesetz unter www.elternbund-hessen.de.